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Unsere Forderungen

Es gibt derzeit keine wissenschaftliche Grundlage, welche die Einführung einer Zuckersteuer („Herstellerabgabe“) in Deutschland als Maßnahme rechtfertigt, um Übergewicht vorzubeugen. Auf der anderen Seite ist klar: Eine solche Herstellerabgabe wird selbstverständlich im marktwirtschaftlichen Wettbewerb zu einer unmittelbaren finanziellen Mehrbelastung für die Verbraucherinnen und Verbraucher führen. Für die Ernährungswirtschaft in Deutschland als einen der wichtigsten Wirtschaftsbereiche fordern BVE und Lebensmittelverband daher eine differenzierte, faktenbasierte und wissenschaftlich fundierte Ernährungspolitik.

1. Faire Diskussion

Wir brauchen eine faire und faktenbasierte Diskussion über sinnvolle ernährungspolitische Maßnahmen

(Zucker-)Steuern sind nach allen vorliegenden Erkenntnissen kein aussichtsreiches Instrument der Ernährungs- bzw. Gesundheitspolitik. Gerade einseitige Lenkungssteuern können unerwartete Konsumverschiebungen auslösen. Diese werden bei vielen Modellierungsstudien, die Effekte einer Lenkungssteuer abschätzen und sich für solche Eingriffe aussprechen, gar nicht bzw. nicht ausreichend einbezogen. Zudem müssen weitere, vereinfachte Modellannahmen, mögliche sonstige Verzerrungen der empirischen Eingangsdaten und damit verbundene Unsicherheiten explizit offengelegt werden, um Fehlinterpretationen (z. B. durch Politik und Medien) zu vermeiden. Steuerliche (Lenkungs-)Maßnahmen dürfen als schwerwiegende staatliche Eingriffe nicht mit Studienergebnissen gerechtfertigt werden, die mit erheblichen Unsicherheiten behaftet sind. Vor allem bedarf es neben einer sorgfältigen Analyse der Belastbarkeit der angeführten Studienergebnisse einer umfassenden Folgenabschätzung unter Berücksichtigung aller ökonomischen Konsequenzen.

2. Förderung gesunder Lebensstil

Wir brauchen die Förderung effektiver Maßnahmen für einen gesunden Lebensstil

 

Eine Zuckersteuer ist nicht zielführend, da sie mit Blick auf die intendierten gesundheitlichen Ziele wichtige und mit Blick auf die Entstehung von (krankhaftem) Übergewicht bedeutsamere Einflussfaktoren außer Acht lässt: Dazu zählen als Faktoren nur beispielhaft etwa gesamtheitliche Ernährungsmuster, Bewegungsverhalten, Stressmanagement, (Ernährungs-)Bildung, sozioökonomische Faktoren oder genetische Dispositionen.

Statt einseitiger und in ihren Effekten fragwürdiger Lenkungssteuern auf einzelne Nährstoffe bzw. Produkte sind vor allem die ausgeglichene Kalorienbilanz der Verbraucherinnen und Verbraucher und ein bewusster Lebensstil entscheidend. In dieser Zielrichtung bedarf es vorrangig nachhaltiger Verbesserung in den Bereichen Ernährungsbildung und Bewegungsangebote. Die Lebensmittelwirtschaft leistet zudem z. B. über freiwillige und erfolgreiche Umgestaltung des Produktangebots im Rahmen der Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie (NRI) der Bundesregierung über Reformulierungen sowie Produktinnovationen bereits einen eigenen Beitrag.

3. Keine evidenz-basierten Maßnahmen

Sämtliche nicht evidenzbasierte Maßnahmen, die Verbraucherinnen und Verbraucher und die Wirtschaft gleichermaßen belasten, sind der falsche Weg und damit abzulehnen.


In der Debatte zur Einführung einer Zuckersteuer wird häufig auf Modellierungsstudien verwiesen, die potenzielle Effekte simulieren und im Sinne positiver gesundheitlicher Effekte insofern als Begründung für die Wirksamkeit einer Zuckersteuer herangezogen werden. Ein Beispiel ist die im November 2023 von der TU München veröffentlichte Simulationsstudie von Emmert-Fees et al., die auch große mediale Aufmerksamkeit erfuhr. Deren Ziel war, sachliche Argumente in der Debatte über die Einführung einer Zuckersteuer zu liefern. Die Autoren kamen für ihre Simulation zum Schluss, „dass eine Abgabe beziehungsweise eine Steuer auf gezuckerte Getränke eine relevante Maßnahme zur Prävention von Übergewicht, Diabetes und Herzerkrankungen“ darstelle. Die volkswirtschaftlichen Kosten ließen sich senken und das Gesundheitssystem nachhaltig entlasten. Aus der Simulation folge über einen Zeitraum von 20 Jahren eine volkswirtschaftliche Einsparung bis zu 16 Milliarden Euro, wovon bis zu vier Milliarden Euro eingesparte Gesundheitskosten seien.

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